Der Einzelzimmerzuschlag für das Standard-Einzelzimmer Typ B beträgt € 2,00 pro Tag, der Einzelzimmerzuschlag für den Typ A beträgt 3,00 € pro Tag.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ab dem 01.01.2024 einen Leistungszuschlag nach § 43 c SGBXI von der Pflegekasse in Höhe von 15 % (1-12 Monate), 30 % (12-23 Monate), 50 % (24-35 Monate) und 75 % (ab 36 Monate) von Ihrem zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen.